Die verwendeten Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ und „Notar“ sind in der Bundesrepublick Deutschland zugelassen und verliehen worden.
Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Vorschriften: Berufsrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung (BORA) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Standesregelungen für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Für Notare gelten folgende berufsrechtliche Vorschriften: Bundesnotarordnung (BnotO) Dienstordnung für Notare (DONot) Beurkundungsgesetz (BeurkG) Kostenordnung (KostO) Europäischer Standeskodex Richtlinien der Notarkammer (NotKn)
Die Berufsrechtlichen Regelungen gem § 6 Teledienstegesetz sind einzusehen auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de <http://www.brak.de>.
Die Bundesnotarordnung ist einzusehen auf der Seite der Bundesnotarkammer www.bnotk.de <http://www.bnotk.de> unter ‚Texte/Berufsrecht‘.
Berufshaftpflichtversicherungen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus §51 BRAO. Die Versicherungsdaten lauten wie folgt:
Rechtsanwalt Gerd Eumann Allianz Versicherungs-AG 10900 Berlin Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung GHV 40/0459/4406199/171
Rechtsanwalt Marcus Hennig Allianz Versicherungs-AG 10900 Berlin Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung GHV 40/0457/4414075/171
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