Kündigung

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Kündigung - Fristlose Kündigung

Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine fristlose Kündigung dann gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer eine erhebliche Vertragsverletzung begangen hat. Dies kann dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bestiehlt.

Wichtig: Eine vorhergehende Abmahnung ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof in 2009 in einem Urteil bestätigt (AZ: VIII ZR 115/08).

Bei einer fristlosen Kündigung hat der Arbeitnehmer nur wenig Zeit, der Kündigung zu widersprechen.

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