Räumungsklage

Sie sind hier: Startseite » Leistungen » Mietrecht

Abmahnung durch den Vermieter, Räumungsklage

Wenn der Mieter gegen vorgegebene Pflichten des Mietvertrages verstößt, kann der Vermieter ihn abmahnen. Hier können unterschiedliche Gründe zur Anwendung kommen. Abgemahnt werden kann, wenn der Mieter fortwährend gegen die Ruhezeiten im Haus verstößt, - wenn er z. B. mitten in der Nacht Möbelaufbauten vornimmt, oder der Vereinbarung zur regelmäßigen Reinigung des Hausflurs nicht nachkommt.

Grundsätzlich sollten diese Abmahnung erst genommen werden. Sie können nämlich sehr bald zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Kündigung des Mietverhältnisses, Räumungsklage

Wenn sich der Mieter weigert, die Wohnung zu verlassen, muss der Vermieter eine Räumungsklage anstreben. Er erhält dann einen „vollstreckbaren Titel“ und kann dann mit einem Gerichtsvollzieher innerhalb die Zwangsräumung der Wohnung durchführen. Bei der Zwangsräumung ist darauf zu achten, dass das Räumungsurteil neben dem Mieter auch andere im Haushalt lebende Personen erfasst.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Klicken Sie auf Einstellungen für weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren.

Einstellungen