Notariat

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1. Aufgaben eines Notars

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Notariat

Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Justizministerium des jeweiligen Landes ernannt und hilft bei bedeutenden Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und entwirft Verträge. Notare sind allein dem Gesetz unterworfen und keine Parteivertreter.

Durch ihre Unabhängigkeit vom Staat und ihre Unparteilichkeit gegenüber den Beteiligten wahren sie die Rechte der Bürger. Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Gestaltung von Urkunden, sind Notare sachlich sowie persönlich unabhängig.

Notare unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Landgerichts. Für Mülheim an der Ruhr ist der Präsident des Landgerichts Duisburg zuständig, der die Ordnungsgemäßheit der Amtsführung der Notare regelmäßig überprüft. So wird sichergestellt, dass Notare sowohl sachlich als auch persönlich geeignet sind, das Amt auszuüben.

2. Zuständigkeit des Notars

Notare sind zuständig für Beurkundungen von Vertragen sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Notars in folgenden Bereichen erforderlich:

  • Immobilien
    Kauf/Verkauf, Eintragung von Rechten, Übertragung/Schenkung, Bestellung von Grundpfandrechten etc.

  • Familie, Ehe sowie Partnerschaft
    Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Partnerschaftsvertrag, Adoption etc., Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

  • Erbrecht
    Testament, Erbvertrag, Antrag auf Erteilung eines Erbscheines, Schenkungsvertrag, Erbauseinandersetzung etc.

  • Gesellschaftsrecht
    Gründung einer Gesellschaft, Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen, Unternehmensveräußerung, Umwandlung, Geschäftsanteilsübertragung etc.

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