Notariat
2. Zuständigkeit des Notars
Notare sind zuständig für Beurkundungen von Vertragen sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Notars in folgenden Bereichen erforderlich:
Immobilien
Kauf/Verkauf, Eintragung von Rechten, Übertragung/Schenkung, Bestellung von Grundpfandrechten etc.Familie, Ehe sowie Partnerschaft
Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Partnerschaftsvertrag, Adoption etc., Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, PatientenverfügungErbrecht
Testament, Erbvertrag, Antrag auf Erteilung eines Erbscheines, Schenkungsvertrag, Erbauseinandersetzung etc.Gesellschaftsrecht
Gründung einer Gesellschaft, Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen, Unternehmensveräußerung, Umwandlung, Geschäftsanteilsübertragung etc.