Die Räumungsklage - Wirksamkeit - Was tun bei einer Räumungsklage?

Um eine Räumungsklage wirksam durchsetzen zu können, benötigt der Vermieter immer amtliche Hilfe. Er würde sich strafbar machen, wenn er die Wohnung des Mieters selbst ausräumen bzw. auch Schlösser auswechseln würde. Hier sind ganz bestimmte Verfahren zu durchlaufen. So muss z. B. eine fristlose Kündigung vorliegen und entsprechende Fristen sind vom Mieter nicht eingehalten worden. Der Vermieter kann dann beim Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen. Dazu muss er einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Sodann wird dem Mieter die Räumungsklage zugestellt und er wird aufgefordert, Stellung zu beziehen. Er kann auch direkt zum Gericht gehen und sich dort äußern. Wenn er also nichts dergleichen machen, - also gar nicht reagiert, kommt es zu einer gerichtlichen Handlung, die am Ende zu einem Räumungstitel führt. Dann kann die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher geräumt werden.

Wenn es bei Ihnen als Mieter tatsächlich zu einer Räumungsklage gekommen ist, sollten Sie sich trotzdem an eine Anwältin oder Anwalt wenden und prüfen lassen, wie Sie gegen die Klage vorgehen können. Außerdem kann überprüft werden, ob nach der Zwangsräumung eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Vermieter durchgesetzt werden können. - Auch als Vermieter sollten Sie auf ein anwaltliche Hilfe nicht verzichten. Lassen Sie durch einen Rechtsbeistand prüfen, welche Art der Zwangsräumung zu empfehlen ist.

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Gerd Eumann • Marcus Hennig
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