Teilungserklärung

Beim Verkauf von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus muss eine Teilungserklärung vorliegen. Es lohnt sich immer, sich diese Teilungserklärung genau anzusehen. Diese Regelung ist das Grundgerüst für alle Rechte und Pflichten für die Eigentümer und kann im schlechtesten Fall empfindliche Fallstricke enthalten.

In einer Teilungserklärung werden die Aufteilung eines Gebäudes sowie alle Rechte und Pflichten der Eigentümer geregelt. Vorhanden sein sollte:

(1)     Eine Gemeinschaftsordnung, in der alle Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander festgelegt sind
(2)     Ein Aufteilungsplan, aus dem die Lage und Größe der Gebäudeteile ersichtlich ist. Ersichtlich sollte in diesem Plan der Eigentumsanteil am Gesamtgebäude sein. Wird dieser z. B. mit 65/1000stel angegeben, so gehören dem Eigentümer 6,5 % des gesamten Gebäudes.
(3)     Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Einheiten abgeschlossen sind, - also unabhängig voneinander genutzt werden können.

Wichtig: Die Teilungserklärung ist eine Voraussetzung dafür, dass Wohnungsgrundbücher angelegt werden können.

Siehe auch
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
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Gerd Eumann • Marcus Hennig
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