Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstrecker
Erblasser
BGB
Erbe
Nachlass
Verfügungsbefugnis
Nachlassgegenstände
Nachlassverbindlichkeit
Verbindlichkeiten
§ 2203
§ 2204
§ 2205
§ 2206
Berliner Testament - Nachlasssicherung für den überlebenden Partner

Eine besondere Form des Testaments ist das „gemeinschaftliche Testament“, - auch „Berliner Testament“ genannt. Es ist eine besondere Form der Nachlassregelung, die oft unter Ehepaaren angewendet wird, weil es ihnen gegenseitige Sicherheit bietet. Dabei verfügt der Überlebende frei über das Erbe. Die Ehegatten werden also gegenseitig begünstigt. In diesem Fall werden die Kinder enterbt, - sie erben also zunächst einmal nichts.

Die Eheleute können in dem gemeinschaftlichen Testament festhalten, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden frei über den Nachlass verfügen kann und insbesondere auch ein neues Testament errichten kann.