Komme Was Wollte Uhr Generator
Im ehelichen Güterrecht wird geregelt, welches Vermögen einem Ehegatten nach Beendigung einer Ehe zusteht. Allgemein ist man der Meinung, dass bei einer Scheidung das Vermögen beiden Ehegatten zur Hälfte gehört. Nicht immer ist dies der Fall. Bei den meisten Ehescheidungen kommt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Anwendung. Bei einer Trennung ist der sogenannte Zugewinnausgleich durchzuführen.

Die Zugewinngemeinschaft wird in den §§ 1363-1390 geregelt, wenn die Eheleute bei der Eheschließung in einem Ehevertrag nicht etwas anderes vereinbart haben. Von den Eheleuten können besondere Vereinbarungen in Sachen Gütertrennung gem § 1414 BGB und in der Gütergemeinschaft gem. §§ 12415-1563 getroffen werden. Alle diese Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden.

Wenn kein Vertrag geschlossen worden ist, gilt das gesetzliche Güterrecht. Bei der Zugewinngemeinschaft gilt, das die in die Ehe eingebrachten Vermögen bei den Ehegatten verbleiben und weiterhin von ihnen verwaltet werden können. Eine Zustimmung des anderen Ehegatten ist aber dann erforderlich, wenn es um das gesamte Vermögen des einen Ehegatten geht. Werden Entscheidungen oder Zustimmungen ohne einen ausreichenden Grund verweigert, oder aus Gründen von Krankheit oder sonstiger Abwesenheit nicht möglich gemacht, so können diese auch vom Familiengericht vorgenommen werden.

Wenn Sie mit Themen dieser Art konfrontiert werden sollten, zögern Sie nicht mit dem Kontaktieren eines Rechtsbeistandes.