Betriebsvereinbarungen, Arbeitsvertrag, Betriebs- verfassungsrecht, Betriebsrat, Arbeitgeber, Einigungsstelle, Tarifver- trag, Rechte, Ausschluss- frist, Verhjährungsfrist, Betriebsrat
Wahl des Betriebsrates als Arbeitnehmervertretung in den Betrieben.

In Deutschland wird alle 4 Jahre der Betriebsrat gewählt. Die Wahlen werden zwischen dem 1. März und 31. Mai durchgeführt. Mitglieder des Betriebsrates werden in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ 14).
Er ist die Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Konzernen und Unternehmen und ist ein verfassungsrechtliches Mitbestimmungsorgan. Die Grundlage für die betriebliche Zusammenarbeit bietet in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).Die Mitglieder des Betriebsrates erhalten keine Vergütung. Es handelt sich hierbei also um ein Ehrenamt. Es besteht allerdings das Recht eines jeden Mitglieds, freigestellt zu werden. Die Mitglieder können Seminare besuchen, um Rechtswissen zu erlangen bzw. aufzufrischen. Der  § 1 des BetrVG befasst sich mit der Errichtung von Betriebsräten. Danach werden in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Wählbar sind alle im Betrieb tätigen Wahlberechtige, die mindestens 6 Monate dem Betrieb gearbeitet haben (§ 8).