Abmahnung durch den Vermieter, Räumungsklage

Wenn der Mieter gegen vorgegebene Pflichten des Mietvertrages verstößt, kann der Vermieter ihn abmahnen. Hier können unterschiedliche Gründe zur Anwendung kommen. Abgemahnt werden kann, wenn der Mieter fortwährend gegen die Ruhezeiten im Haus verstößt, - wenn er z. B. mitten in der Nacht Möbelaufbauten vornimmt, oder der Vereinbarung zur regelmäßigen Reinigung des Hausflurs nicht nachkommt.

Grundsätzlich sollten diese Abmahnung erst genommen werden. Sie können nämlich sehr bald zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Kündigung des Mietverhältnisses, Räumungsklage

Wenn sich der Mieter weigert, die Wohnung zu verlassen, muss der Vermieter eine Räumungsklage anstreben. Er erhält dann einen „vollstreckbaren Titel“ und kann dann mit einem Gerichtsvollzieher innerhalbdie Zwangsräumung der Wohnung durchführen. Bei der Zwangsräumung ist darauf zu achten, dass das Räumungsurteil neben dem Mieter auch andere im Haushalt lebende Personen erfasst.

Haben Sie als Mieter ein Problem? Haben Sie etwa eine Abmahnung erhalten? Wenn Sie meinen, dass diese zu Unrecht erstellt worden ist, sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Rufen Sie uns an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular. 

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